Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Datum: 21. Juli 2021 4. Auflage

Smarter Surfaces – Unit 1, McKee Avenue, Finglas, D11RDC9, Dublin, Ireland.

Artikel 1: Allgemeines

1. Der Verkauf von Waren durch den Verkäufer (#Waren#) und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer (Dienstleistungen) im Rahmen eines vom Käufer an den Verkäufer erteilten Auftrags (der Auftrag) sowie alle vom Verkäufer abgegebenen Quotierungen, Angebote, Offerten oder Vorschläge (Vorschläge) unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich vereinbart wurden oder nicht. Wenn nicht vorher zugestimmt, gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen als angenommen, wenn der Käufer die Waren oder Dienstleistungen aufgrund des Vertrages erhält. Mitteilungen des Käufers, die auf Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers Bezug nehmen, sind unwirksam.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich niedergelegt sind.

Artikel 2: Vorschlag, Angebote und Vertrag

1. Alle Lieferungen und Leistungen werden vom Verkäufer zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen des Verkäufers zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und vom Käufer bezahlt. Alle angegebenen Preise gelten ab Werk und schließen die Verpackung ein, sofern nicht anders angegeben. Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers.

Artikel 4: Lieferung und Lieferzeit

1. Die Vereinbarung eines verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist bedarf der Schriftform.

2. Wird die Erfüllung des Vertrages durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, behindert, verzögert oder verhindert, so ist der Verkäufer berechtigt, die restlichen Lieferungen aus dem Vertrag um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu den Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, gehören insbesondere hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Störungen durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse, Mangel an notwendigen Roh- oder Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen sowie Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, bei seinen Vorlieferanten oder in anderen Betrieben oder Einrichtungen, von denen die Aufrechterhaltung des Betriebes des Verkäufers abhängig ist. Beträgt die durch solche Umstände verursachte Verzögerung mehr als vier (4) Monate, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen aus dem Vertrag zu erbringen, wobei jede dieser Teillieferungen oder Teilleistungen als gesonderter Verkauf anzusehen ist.

4. Der Verkäufer ist nicht zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet, solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt hat.

5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug und verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten oder gefährdet er den Vertragszweck, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm insoweit entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.

Artikel 5: Gefahrenübergang

1. Die mit den Waren verbundenen Risiken gehen mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers und der Übergabe an den Frachtführer vom Verkäufer auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Artikel 6: Gewährleistung

1. Dem Käufer stehen keine Gewährleistungsrechte zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nachgekommen ist. Der Käufer hat daher die Ware und alle ihre Teile unverzüglich nach Erhalt der Ware auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und dem Verkäufer Unvollständigkeit, Unrichtigkeit und Mängel innerhalb einer (1) Kalenderwoche nach Erhalt der Ware schriftlich unter genauer Beschreibung des jeweiligen Mangels anzuzeigen. Alle Schäden am Produkt müssen vor der Installation gemeldet werden, alle Schäden, die nach der Installation gemeldet werden, werden nicht von der Garantie abgedeckt.

2. Ist die Ware mangelhaft, wird der Verkäufer nach seiner Wahl die mangelhafte Ware reparieren, ersetzen oder erstatten. Wenn der Verkäufer eine solche mangelhafte Ware ersetzt, trägt er die Kosten und Aufwendungen, die mit der Ersatzware verbunden sind, wie z.B. Transportkosten, der Verkäufer haftet nicht für Reise-, Arbeits-, Material- oder sonstige Kosten, die entstanden sind. Die maximale Haftung des Verkäufers bei einem Anspruch übersteigt nicht den Kaufpreis der Ware.

3. Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese in unzumutbarer Weise oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, gleich aus welchem Grund, fehl oder ist sie dem Käufer nicht zumutbar, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu. In jedem Fall ist dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die mangelhaften Waren mehrfach auszutauschen oder nachzubessern, und zwar zwei (2) Mal, bevor die Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt.

4. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, hat der Käufer im Falle eines Mangels der Waren oder Dienstleistungen keinen Anspruch auf andere als die in diesem Artikel festgelegten Entlastungen. Der Verkäufer haftet nicht für andere Schäden des Käufers als für Schäden an den Waren und haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

5. Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt neun Monate ( 9) ab dem Datum der Bestellung.

6. Die Porto- und Frachtkosten für die Rücksendung mangelhafter Ware oder Teile davon sind vom Käufer zu tragen, bis die zurückgesandte Ware an den Verkäufer geliefert und vom Verkäufer als mangelhaft bestätigt wurde; sollte sich die Ware als mangelhaft herausstellen, wird der Verkäufer dem Käufer diese Kosten erstatten. Der Käufer hat die kostengünstigste Art der Rücksendung solcher Waren oder Teile an den Verkäufer zu wählen.

Der Verkauf von Waren ist endgültig, sobald die Waren das Lager des Verkäufers verlassen haben. Die Waren werden im Rahmen dieses Business-to-Business-Verkaufsvertrags nicht zurückgegeben oder erstattet, es sei denn, die Waren werden als defekt befunden.

7. Käufer stehen keine Garantieansprüche zu, wenn die Ware vom Käufer oder einer anderen Person mit Teilen kombiniert und verwendet wurde, die von einer anderen Person als dem Verkäufer geliefert wurden, oder wenn die Ware für einen Zweck verwendet wurde, für den sie nicht geeignet ist, wenn ein Mangel darauf zurückzuführen ist.

8. Für ein vom Verkäufer ausdrücklich als Testprodukt verkauftes Produkt besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers.

9. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Schäden an Waren während des Transports.

Artikel 7: Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, bleiben die in den Ziffern (2) bis (5) genannten Sicherheiten Eigentum des Verkäufers. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um mehr als zwanzig Prozent (20%), so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet, als die Forderungen durch die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten zu etwa einhundertzwanzig Prozent (120%) gedeckt sind.

2. Das Eigentum an den vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren verbleibt beim Verkäufer, bis die Bedingungen der vorstehenden Ziffer (1) erfüllt sind. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Waren erfolgt für den Verkäufer, jedoch auf alleinige Gefahr des Käufers und verpflichtet den Verkäufer nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle des Verlustes des durch die vorstehenden Bestimmungen geschaffenen Eigentums des Verkäufers durch Vermischung das Interesse des Käufers an der vermischten Ware, berechnet auf der Grundlage des Rechnungswertes der Ware und der anderen Bestandteile der vermischten Ware, auf den Verkäufer übergeht und der Käufer das Sicherungsrecht des Verkäufers unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Ware, an der dem Verkäufer ein Sicherungsrecht zusteht, wird im Folgenden als #Eigentumsvorbehaltsware# bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn und solange er nicht in Verzug ist, jedoch ohne sie zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab; dies gilt auch für die Forderungen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware, insbesondere für die Forderungen gegen Versicherer sowie für die Forderungen aus unerlaubter Handlung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer hiermit unwiderruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen und Titel in eigenem Namen, aber für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Die dem Käufer vorstehend erteilte Ermächtigung wird nicht widerrufen, es sei denn, der Käufer kommt seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen hat der Käufer den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für alle gerichtlichen und sonstigen Kosten, die dem Verkäufer zur Verteidigung seines Eigentums an der Vorbehaltsware entstehen, es sei denn, diese Kosten werden dem Verkäufer von dem Dritten erstattet.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder sich das Eigentum des Käufers an der Vorbehaltsware von einem Dritten abtreten zu lassen. Die Ausübung der vorgenannten Rechte durch den Verkäufer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Artikel 8: Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist jede Rechnung aus dem Vertrag im Voraus oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei der Verkäufer den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren muss. Schuldet der Käufer auch Kosten und Zinsen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2. Eine Zahlung des Käufers gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den gezahlten Betrag frei verfügen kann; im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der gezahlte Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.

3. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of Ireland, wobei der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn er nachweist, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist, als durch die hierin vorgesehenen Verzugszinsen abgedeckt ist.

4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, wie z.B. die Weigerung einer Bank, einen Scheck des Käufers einzulösen, oder die Einstellung der Zahlungen durch den Käufer bei Fälligkeit, werden alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, unabhängig davon, ob sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang fällig geworden sind oder nicht oder ob sie durch Scheck, Wechsel oder Eigenwechsel beglichen wurden oder nicht, mit der Mitteilung des Verkäufers sofort fällig.

5. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung gegen eine Forderung des Verkäufers aufzurechnen oder Zahlungen wegen einer Gegenforderung zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, es sei denn, der Käufer kann wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Artikel 9: Vertraulichkeit

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten Informationen, die der Käufer dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag oder einer Bestellung aufgrund des Vertrages zur Verfügung stellt, nicht als vertraulich.

2. Vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Testprodukte und alle damit zusammenhängenden Daten und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.

3. Der Käufer verpflichtet sich, keine Angelegenheiten in Bezug auf das Produkt oder Produktanfragen in sozialen Medien oder auf öffentlichen Plattformen zu posten, zu teilen oder zu diskutieren; die gesamte Kommunikation beschränkt sich auf Brief, E-Mail und Telefon.

Artikel 10: Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei dieser Ausschluss nicht gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Haftung für die Verletzung einer für die Erfüllung des Vertrages wesentlichen Pflicht beschränkt. Eine etwaige Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag in Höhe des Kaufpreises der Ware beschränkt.

3. Die vorstehenden Absätze (1) bis (2) gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Soweit die Haftung des Verkäufers nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Artikel 11: Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Unwirksamkeit von Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Recht der Republik Irland, mit der Maßgabe, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden eine solche unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt